Nd:YAG-Laser

Nd:YAG-Laser

Allgemeines

Nd:YAG-Laser

In der Kosmetik ist man, wie in anderen gesundheitsfördernden Bereichen, zielgerichtet bemüht, das Methodenspektrum stetig zu erweitern, um eine optimale Behandlung anbieten zu können. Nachdem der Niederenergielaser (Softlaser, Low Power Laser), der insbesondere die Hautphysiologie (entzündungshemmend, anschwellend, durchblutungsfördernd, gewebereparativ u.a.) positiv beeinflussen kann und im Milliwattbereich (mW) arbeitet, Eingang gefunden hat, gewinnt nun auch der Hochenergielaser (Hardlaser, High Power Laser) zunehmendes Interesse und Anwendung in den Kosmetik- und Tattoostudios.

Technische Grundlagen

Nd:YAG-Laser

Der Begriff "Laser" ist ein Kurzwort aus den Anfangsbuchstaben der englischen Fachbezeichnung (Light Amplification by stimulated Emission of Radiation), was übersetzt "Lichtverstärkung durch angeregte Aussendung von Strahlen" bedeutet. Beim klassischen Lasergerät wird einem laseraktiven Material (Gase, Kristall u.a.) Energie (so genannte Pumpenenergie) zugeführt, die von den Elektronen des Materials aufgenommen wird, so dass die Elektronen auf eine höhere Energiebahn plaziert werden müssen. Dies ist jedoch nicht stabil, sondern diese Elektronen springen wieder auf die ursprüngliche Bahn zurück und geben dabei diese Energie als eine so genannte Photonenstrahlung (= Laserstrahlung) wieder ab. Aus der Vielzahl der verschiedenen Hochenergielaser (CO2-Laser, Rubin-Laser u.a.) hat sich für die Kosmetik der Neodym - YAG Laser mit Energiestufen zwischen 150 und 1000 mJ (= Millijoule) sehr bewährt.

Biologische Wirkung

Nd:YAG-Laser

Der Nd. YAG Laser verfügt über zwei Wellenlängen, die mit 532 nm im grünen und mit 1064 nm im infraroten Lichtspektrum liegen. Sie haben z.B. eine differenzierte Wirkung auf die verschiedenen Farbpigmente (532 nm orange, rot, gelb u.a., 1064 nm blau, schwarz, grau u.a.). Die Laserstrahlung kann mittels unterschiedlicher Energiestufen und Wellenlängen u.a. körpereigene und künstliche Farbpigmente auflösen (selektive Chromothermolyse) bzw. Bindegewebestrukturen auflockern und Bluteiweiße gerinnen lassen (selektive Thermokoagulation). Das erfolgt bei einer Strahlungsenergie zwischen 50 und 85°C in der Ober- und Lederhaut.

Anwendungsbereiche

Auf der Grundlage der energieabhängigen biologischen Wirkung kann der Nd: YAG Laser zur Entfernung von künstlichen Farbpigmenten beim Permanent Make-up (Augenbraue, Lidstrich, Lippe) und Tattoo bzw. zur teilweisen Haarentfernung Anwendung finden. Außerdem ist er zur Auflösung von körpereigenen Pigmenten (Altersfleck, Sommersprosse u.a.) und zur Beseitigung von oberflächlichen Gefäßstörungen (Besenreiser und Spinnennaevus u.a.) einsetzbar.

Personelle Voraussetzungen

Da der Nd: YAG Laser zur Laserklasse 4 zählt und damit den Strahlenschutzverordnungen unterliegt, muss der Betreiber spezielle fachliche Voraussetzungen erfüllen. So hat mindestens ein Mitarbeiter im Kosmetikstudio den Nachweis für einen Strahlenschutzbeauftragten zu erbringen. Darüber hinaus müssen alle Betreiber fundierte Kenntnisse in der Hautphysiologie, in der biologischen Wirkungsweise und über die technische Funktion des Lasergerätes besitzen. Außerdem ist auch eine ausreichende praktische Erfahrung in der Behandlung und mit dem Geräteumgang erforderlich. Das kann der Betreiber mittels Seminarbesuche, Erfahrungsaustausche und Anleitungsmaterialien erwerben, was einige Firmen vorbildlich in hoher Qualität organisieren und anbieten.

Behandlungsvoraussetzungen

Vor jeder Behandlung sollte ein Beratungsgespräch stattfinden, wo u.a. der Kunde über den Behandlungsablauf und persönliche Verhaltensformen sowie über evtl. Nebenwirkungen und den finanziellen Aufwand informiert wird. Mögliche Gegenanzeigen sind dabei auszuschließen. Außerdem ist eine Fotodokumentation und ein Vortest erforderlich, der Aufschluss über die individuelle Hautreaktion geben soll. Das Gespräch sollte generell mit einer Einverständniserklärung beendet werden, die der Kunde nach einer mindestens 24 stündigen Bedenkzeit unterzeichnet vorlegen muss. Für die Entfernung von körpereigenen Pigmenten oder Gefäßstörungen ist generell vorher eine fachärztliche Empfehlung einzuholen, die bestätigen muss, dass es sich einen gutartigen Befund handelt. Beim ersten Behandlungstermin wird die Hautreaktion nach dem Vortest, die im und um das Behandlungsareal durchgeführt wurde, und die evtl. notwendige fachärztliche Empfehlung kontrolliert sowie der Behandlungsplan und die individuelle Dosierung festgelegt.

Behandlungsprinzipien

Der Behandlungsumfang ist u.a. anhängig von der Art und Größe sowie von der Lokalisation der künstlichen oder natürlichen Farbpigmente und Gefäßstörungen. Auch der Hauttyp ist dabei zu beachten, weil bei einer größeren Melanineinlagerung eine stärkere natürliche Strahlenaufnahme und damit eine verzögerte Behandlungsreaktion zu beobachten ist. Generell müssen alle Personen (Behandler, Kunde, evtl. Hilfsperson) im Behandlungsraum während der Bestrahlung eine gerätespezifische Schutzbrille tragen. Im Bestrahlungsareal ist die Haut sorgfältig von allen Zwischenmedien (natürlicher Fettfilm, Make-up, Creme u.a.) zu befreien, weil diese die Laserstrahlung vermehrt reflektieren würden. Brennbare Stoffe (Alkohol, Aceton u.a.) sind für Reinigung nicht geeignet. Während des gesamten Behandlungszeitraumes sind im Bestrahlungsareal Kosmetika und eine vermehrte UV-Strahlung zu vermeiden, weil sie ein zusätzlicher Reizfaktor für die Haut darstellen würden. Bei der Bestrahlungstechnik ist darauf zu achten, dass der Laserstrahl immer senkrecht zur Haut auftrifft, weil ansonsten eine hohe Reflexion zu verzeichnen ist, die die Energiedichte und damit den Behandlungserfolg reduziert. Generell ist nur eine trockene Haut zu bestrahlen, weil bei Feuchtigkeit eine thermische Reaktion begünstigt würde. Auch brennbare Materialien (Kleidung, Abdecktücher, Verbandsstoff, Alkohol u.a.) dürfen sich wegen einer erhöhten Brand- oder Explosionsgefahr nicht in der Nähe befinden. Der Behandlungsabstand sollte zwischen 4 und 6 Wochen liegen, um die strahlungsbedingte Hautirritation vollständig abklingen zu lassen. Bei älteren Kunden sollte zusätzliche Beachtung finden, dass die Altershaut infolge der Epidermisverdünnung eine höhere energetische Leitfähigkeit hat, so dass die Hautreaktion und die Bestrahlungsempfindung stärker sind, was man durch eine Dosisreduktion und Verlängerung der Behandlungsfrequenz ausgleichen kann.

Nachbehandlung

Nach einer Bestrahlung ist die unspezifische leichte Hautentzündung (Strahlendermatitis) mittels kühlen Umschlägen (3 bis 6 Std.) und entzündungshemmenden Salben bzw. mit einer Softlaserbestrahlung zu behandeln. Danach sind hautregenerierende Salben und evtl. Sonnenschutzmittel angezeigt. Während des gesamten Behandlungszeitraumes sind im Bestrahlungsareal Kosmetika und eine vermehrte UV-Strahlung (Solarium, Sonnenbaden) zu vermeiden, weil sie ein zusätzlicher Reizfaktor für die Haut wären. In seltenen Fällen kann auch eine Irritation des örtlichen Immunsystems eintreten, so dass sich ein Herpes simplex zeigt, der eine spezielle Behandlung (Aciclovir u.a.) bedarf.

Nebenwirkungen und Gegenanzeigen

Als Nebenwirkungen, die in der Regel bei Beachtung der Behandlungsprinzipien nur gering und kurzfristig zu beobachten sind, treten insbesondere eine strahlungsbedingte Hautrötung mit einem leichten Brennen, eine örtliche Schwellung und selten eine Schorfbildung im Bestrahlungsareal auf. Die Reaktionsdauer liegt zwischen 3 bis 5 Stunden und 2 bis 3 Tagen. Dauerhafte Gegenanzeigen sind u.a. eine starke Strahlungsempfindlichkeit (Lichtkrankheit), eine Unterfütterung mit Silikon oder Kollagen, vorhandene Metallsplitter und bösartige Hautveränderungen im Bestrahlungsareal. Zeitlich begrenzte Gegenanzeigen sind insbesondere die Schwangerschaft, eine vorübergehende erhöhte Lichtempfindlichkeit (nach Chemo-/ Strahlentherapie, starker UV-Bestrahung, Drogenabhängigkeit u.a.), ein akuter Schub einer chronischen Hauterkrankung und eine Hyaluron- oder Botoxunterspritzung.

Autor: Priv.-Doz. Dr. med. habil. Wolfgang Bringmann, Berlin